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Häufig gestellte Fragen

  • Wann und wie kann ich mich anmelden?

    Neuanmeldungen können jederzeit per Post, Email, online oder persönlich mit dem vorgesehenen Formular getätigt werden. Grundsätzlich werden Anmeldungen, die bis spätestens 31. Mai im Sekretariat einlangen, für das folgende Schuljahr betreffende Aufnahmeverfahren berücksichtigt!

    Jede Anmeldung ist immer nur für ein Schuljahr gültig! Jede*r Aufnahmewerber*in wird umgehend – mit bis zu maximal zwei Hauptfächern pro Person – für ein Schuljahr auf der Warteliste vorgemerkt. Von Aufnahmewerber*innen, welche das nach Fach individuell festgelegte Mindestalter (siehe Hauptfächer) zum voraussichtlichen Unterrichtsbeginn (Stichtag 1.9.) nicht erreichen, wird die Anmeldung nicht angenommen!

  • Bin ich bei der Anmeldung schon gebührenpflichtig?

    Nein, die Gebührenpflicht tritt erst mit Beginn des Unterrichtes in Kraft.

  • Wieviel, wann und wie muss ich das Schulgeld bezahlen?

    Als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule haben Schüler*innen bzw. deren gesetzliche Vertreter*innen ein Schulgeld in festgesetzter Höhe pro Semester zu bezahlen.

    Das Schulgeld wird durch die Stadtgemeinde Hall in Tirol durch einen Erlagschein vorgeschrieben und ist semesterweise im November bzw. im März des laufenden Schuljahres zu entrichten.

    Siehe auch Schulgeldordnung

  • Was passiert bei einem Unterrichtsentfall?

    Bei von Schülerseite abgesagten Unterrichtstunden besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Ersatz.

    Dauert eine Abwesenheit vom Unterricht wegen einer Erkrankung des Schülers oder sonstiger berücksichtigungswürdiger Gründe (z.B. Berufsschulbesuch o.ä.) nachweislich mehr als fünf Wochen, wird der hierauf entfallende Schulgeldanteil auf Ansuchen rückerstattet.

    Bei Entfall seitens der Schule (z.B. Erkrankung Lehrkraft, behördliches Betriebsverbot wegen Pandemiebestimmungen o.ä.)  bis zu vier Wochen entfällt der Unterricht ersatzlos.

    Bei Entfall seitens der Schule von mehr als vier Wochen wird eine Ersatzlehrkraft bzw. ein Ersatzangebot (z.B. Onlineunterricht o.ä.) gestellt. Sollte dies seitens der Musikschule nicht möglich sein, wird das Schulgeld auf Antrag anteilsmäßig rückerstattet.

  • Ist eine Abmeldung jederzeit möglich?

    Abmeldungen sind grundsätzlich nur zu Semesterende (Jänner/Juni) möglich und müssen schriftlich mit dem Abmeldeformular erfolgen.

     

     

  • Gibt es an der Musikschule Leihinstrumente?

    Folgende Instrumente gibt es in begrenzter Anzahl zum Verleih:
    Violine, Violoncello, Kontrabass, Klarinette, Saxofon, Posaune, Waldhorn, Hackbrett, Zither

    Die Leihgebühr von € 43,-- pro Semester wird mit der Schulgeldvorschreibung verrechnet.

  • Wie lange dauert ein Semester bzw. ein Schuljahr

    Das Musikschuljahr dauert von September bis Juli und ist in zwei Semestern organisiert, analog zu allen anderen Schulen.

    Siehe dazu auch den Link Ferienordnung