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Schulgeld
Als Entgelt für die Ausbildung an Tiroler Musikschulen haben Schüler:innen bzw. deren gesetzliche Vertreter:innen ein Schulgeld, in von der Tiroler Landesregierung für alle Tiroler Musikschulen festgesetzter Höhe, pro Semester zu bezahlen.
Die vorliegende Schulgeldordnung gilt für alle Tiroler Landesmusikschulen und Gemeindemusikschulen lt. § 9 Tiroler Musikschulgesetz 2024 - TMG, LGBl. Nr. 12/2024 ab dem Schuljahr 2025/2026. Die in dieser Schulgeldordnung angeführten Tarife werden jährlich an den aktuellen Verbraucherpreisindex 2020 plus 1 % angepasst. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist der Jänner 2025. Die Berechnung wird kaufmännisch gerundet.