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Merkblatt

 

1. Anmeldung

Neuanmeldungen können jederzeit per Post, Email, online oder persönlich mit dem vorgesehenen Formular getätigt werden. Grundsätzlich werden Anmeldungen, die bis spätestens 31. Mai im Sekretariat einlangen, für das folgende Schuljahr betreffende Aufnahmeverfahren berücksichtigt!

Jede Anmeldung ist immer nur für ein Schuljahr gültig! Jede:r Aufnahmewerber:in wird umgehend – mit bis zu maximal zwei Hauptfächern pro Person – für ein Schuljahr auf der Warteliste vorgemerkt. Von Aufnahmewerber:innen, welche das nach Fach individuell festgelegte Mindestalter (Auskunft im Sekretariat) zum voraussichtlichen Unterrichtsbeginn (Stichtag 1.9.) nicht erreichen, wird die Anmeldung nicht angenommen!

 

2. Informationsgespräch

Jede*r Aufnahmewerber:in muss zum vorgesehenen Termin ein Informationsgespräch absolvieren – Kinder bis zum Alter von 14 Jahren im Beisein eines Erwachsenen (Obsorgeberechtigte).

Zeitpunkt der Informationsgespräche:

  1. Für alle Ummeldungen (von Musik. Früherziehung, Musikwerkstatt, anderem Instrument) nach Bedarf und individueller Einteilung.
  2. Für alle Neuanmeldungen im Juni - Termine siehe aktuelles Merkblatt (Download).

Die genaue zeitliche und örtliche Einteilung zum Informationsgespräch wird mit der Beantwortung nach der schriftlichen Anmeldung durch das Sekretariat bekannt gegeben. Dieser Termin muss dann selbständig wahrgenommen werden, es erfolgt keine separate Einladung mehr!

 

3. Aufnahme - Unterrichtsbeginn

  1. Aufnahme als Schüler:in: Die Zuteilung der neu aufgenommenen Schüler:innen erfolgt unmittelbar nach den Informationsgesprächen im Juni. Die diesbezügliche Kontaktaufnahme erfolgt noch vor den Sommerferien durch die zugeteilte Lehrperson. In Ausnahmefällen ist auch eine Aufnahme für das Sommersemester möglich.
  2. Stundenplan, Unterrichtsbeginn: Die Stundeneinteilung erfolgt spätestens in der ersten Schulwoche des Semesters durch die zugeteilte Lehrperson. Regulärer Unterrichtsbeginn ist für alle spätestens in der zweiten Schulwoche.

 

4. Warteliste

Jene Aufnahmewerber:innen, welche aus Platzgründen nicht aufgenommen werden können, werden vom Sekretariat am Beginn der Sommerferien informiert. Bei schriftlicher Rückmeldung, bis spätestens Ende September, besteht die Möglichkeit noch ein weiteres Jahr auf der Warteliste vorgemerkt zu werden. Alle anderen werden von der Warteliste gestrichen.

 

5. Schulgeld

Die Semesterschulgeldsätze sind in der Schulgeldordnung festgesetzt und durch Aushang und auf der Homepage ersichtlich. Das Schulgeld ist mittels zugestellten Erlagscheins zum fälligen Termin einzuzahlen. Bei Missachtung des Einzahlungstermines wird der Unterricht gesperrt.

Eine aliquote Refundierung des Schulgeldes findet in folgenden Fällen auf Ansuchen statt:

  1. Bei nachgewiesenem Wohnortwechsel oder ärztlich bestätigter Erkrankung des/der Schüler:in von mehr als 5-wöchiger Dauer.
  2. Bei Erkrankung der Lehrperson und dadurch bedingtem Unterrichtsausfall von mehr als 4 Wochen durchgehend.

Im Schuljahr 2022/23 sowie alle weiteren 2 Jahre muss mit einer Erhöhung des Schulgeldes um 2 % gerechnet werden!

Link zur Schulgeldordnung

6. Unterricht

Ist ein:e Schüler:in aufgenommen und einer Lehrperson zugeteilt, muss der Unterricht in den gewählten Hauptfächern und den dazu vorgeschriebenen Pflichtfächern regelmäßig besucht werden. Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fernbleiben und Nichtbeachtung der folgenden Mahnung erfolgt der Ausschluss aus der Musikschule. Eine Refundierung des Schulgeldes ist in diesem Falle nicht möglich.

Bei einem „Nicht Genügend“ in der Benotungsliste im Wintersemester oder im Jahreszeugnis des ersten Lernjahres (Probejahr) hört der/die Schüler:in automatisch auf, Schüler:in der Musikschule zu sein.

Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen beginnt und endet an der Klassentüre mit Übergabe bzw. Übernahme des Kindes.

 

7. Bestimmungen

Mit der Unterschrift auf der Neu- bzw. Wiederanmeldung wird die Schulordnung, die Schulgeldordnung, das Merkblatt und die Bestimmungen zum Datenschutz der Musikschule zur Kenntnis genommen, deren Einsichtnahme durch Kundmachung an den Anschlagtafeln im Schulgebäude sowie auf der Homepage unter Downloads möglich ist.

 

Für allfällige Fragen steht Ihnen das Team der Musikschule der Stadt Hall in Tirol sehr gerne zur Verfügung!

Mit musikalischen Grüßen
Günther Klausner

Direktor der Musikschule der Stadt Hall in Tirol