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Neuanmeldung

Jederzeit bis spätestens 31. Mai möglich! Beachtung des Merkblattes dringend empfohlen!

Aufnahmewerber*innen mit Hauptwohnsitz außerhalb unseres Musikschulsprengels (Hall in Tirol, Absam, Ampass, Gnadenwald, Mils, Rum, Thaur, Tulfes) müssen bis zur Anmeldefrist (31.5.) die Bestätigung ihrer Gemeinde zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrages (GAB) vorweisen um für eine allfällige Aufnahme berücksichtigt werden zu können!

Meldungen für aktive Schülerinnen und Schüler

Wiederanmeldung

Jährlich für alle Hauptfachschüler*innen notwendig!
Das Formular (gelb) wird über die jeweilige Lehrkraft im April verteilt.
Meldefrist: 31. Mai

Ummeldung und Wunsch auf weiteres Hauptfach

Ummeldungen von einem Fach zu einem anderen Fach und der Wunsch auf ein weiteres Hauptfach wird mit dem gleichen Formular (gelb) wie die Wiederanmeldung getätigt.
Antragsfrist:
Ummeldungen von Musikalischer Früherziehung, Musikwerkstatt und Blockflöte spätestens 30. April
Ummeldungen von allen anderen Fächern und Wunsch weiteres Hauptfach spätestens 31. Mai

Beurlaubung

Schüler*innen können aus berücksichtigungswürdigen Gründen für ein bis maximal zwei Semester um Beurlaubung ansuchen. Antragsfrist ist spätestens Ende Semester bzw. nach Notwendigkeit

Lehrerwechsel

Lehrerwechsel können nur zum Semesterwechsel stattfinden. Die Einteilung erfolgt nach Maßgabe des Platzes. Sollte kein Wechsel möglich sein, muss der/die Antragsteller*in bei der bisherigen Lehrperson bleiben. Antragsfristen sind der 31. Jänner und der 31. Mai

Abmeldung

Abmeldungen sind grundsätzlich nur am Ende eines Semesters möglich. Meldefristen sind der 31. Jänner und der 31. Mai.
Bei Abmeldungen, die nach dem 1. Oktober bzw. 1. März vorgenommen werden, wird der Semesterbeitrag zur Gänze in Rechnung gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die erhaltenen Unterrichtsstunden anteilsmäßig verrechnet.